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LIKWID GmbH

Maroltingergasse 57/33

1160 Wien

T +43 1 9974204

office(at)likwid.at

Eins plus Eins ist Drei. 

Alex ist der kreative und umtriebige Kopf im Team.
Martin hingegen ist für Struktur, Ordnung und klare Prozesse zu begeistern.
Gemeinsam bilden Sie ein starkes Team, in dem einander ergänzende
Stärken für gleichermaßen spannende wie solide Lösungen sorgen.
Schließlich geht es darum, sowohl innovativ und lösungsfokussiert zu sein,
als auch kompromisslose Qualität zu liefern.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LIKWID GmbH, kurz LIKWID

 

1.  Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a)    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und LIKWID.

b)    Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von LIKWID ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

 

2.  Angebote, Nebenabreden

a)    Die Angebote der LIKWID sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b)    Enthält eine Auftragsbestätigung der LIKWID Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c)    Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

3.  Auftragserteilung

a)    Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b)    Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LIKWID, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c)    LIKWID verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d)    LIKWID kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. LIKWID ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

e)    LIKWID kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der LIKWID Aufträge erteilen. LIKWID ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn sie beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat LIKWID den Auftrag selbst durchzuführen.

 

4.  Gewährleistung und Schadenersatz

a)    Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b)    Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von LIKWID innerhalb   angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c)    LIKWID hat ihre Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

 

5.  Rücktritt vom Vertrag

a)    Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b)    Bei Verzug der LIKWID mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c)    Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch LIKWID unmöglich macht oder erheblich behindert, ist LIKWID zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d)    Ist LIKWID zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie den Anspruch auf das gesamte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Des Weiteren findet   §1168 ABGB Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von LIKWID erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

6.  Honorar

a)    Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b)    In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c)    Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist     unzulässig.

d)    Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros     herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

 

7.  Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der LIKWID.

 

8.  Geheimhaltung

a)    LIKWID ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b)    LIKWID ist auch zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist LIKWID berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts   anderes vereinbart ist.

 

9.  Schutz der Pläne

a)    LIKWID behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen, Daten) vor.

b)    Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der LIKWID zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur  für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c)    LIKWID ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der LIKWID anzugeben.

d)    Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat LIKWID Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden    Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der LIKWID genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

 

10.  Rechtswahl, Gerichtsstand

a)    Für Verträge zwischen Auftraggeber und LIKWID kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b)    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der LIKWID vereinbart.

 

Stand 1. Jänner 2024

 

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